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GEG 2024 setzt Bauherren und Eigentümer von Nichtwohngebäuden (NWG) unter Zugzwang – schnelles Handeln macht sich langfristig bezahlt

GEG 2024 setzt Bauherren und Eigentümer von Nichtwohngebäuden (NWG) unter Zugzwang – schnelles Handeln macht sich langfristig bezahlt

Mit Inkrafttreten der zweiten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes stehen NWG im Hinblick auf ihren Energieverbrauch im Fokus strenger Verordnungen. Mit effizienter Gebäudeautomation verbindet SAUTER die Erfüllung der Verordnung gleichzeitig mit attraktivem Einsparpotenzial.

GEG 2024 - Energieeffizienzklassen

Zielsetzung des Gebäudeenergiegesetzes ist und bleibt auch in seiner zweiten Novellierung eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauchs von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Von wesentlicher Bedeutung ist hierbei die Gebäudeautomation. Mit ihrer Hilfe sollen die zentralen Bereiche Heizung und Klimatisierung erkennbar optimiert und ihr Anteil am Energieverbrauch maßgeblich reduziert werden. Entsprechend besteht ein zentraler Aspekt des GEG 2024 darin, Bauherren und Eigentümer in diesen Bereichen schrittweise zur Umsetzung der Merkmale des Automationsgrades B nach DIN V 18599-11 oder höher zu verpflichten.

Um den Automationsgrad B zu erreichen, ist der Einsatz von Raumsensoren und kommunikativen Stellantrieben unverzichtbar. Sie dienen dazu, einzeln gemessene Raumtemperaturen, zumindest aber die Temperatur in einem Referenzraum, in eine individuelle Regelungsstrategie einzubeziehen. Damit unterscheidet sich der Automationsgrad B signifikant vom Automationsgrad C, bei dem sich die Heizkurve vor allen Dingen an der Außentemperatur orientiert und damit maßgebliche Faktoren wie die Sonneneinstrahlung und Belegung nicht berücksichtigt. Das Einsparpotenzial durch eine Erhöhung des Automationsgrades auf die Stufe B liegt laut Normung bei bis zu 20 % im Wärme- und Kälteenergieverbrauch. Dies wird durch die präzisere Regelung der Heiz- und Klimaanlagen, bis hin zur temporären Abschaltung und konstanter Einhaltung individueller Raumsollwerte erreicht. Durch eine Optimierung der Gebäudeautomation über die Vorgaben des GEG 2024 hinaus, könnte der Verbrauch im Bereich der thermischen Energie mit dem Automationsgrad A sogar um insgesamt 30 % gesenkt werden.

Als Grundlage und Nachweis für alle Maßnahmen zur Optimierung der Systeme zur Heizung und Kühlung in Gewerbeobjekten verpflichtet das GEG 2024 Bauherren und Eigentümer außerdem zur Umsetzung eines technischen Energiemonitorings. Seine Aufgabe besteht darin, den Verbrauch aller Hauptenergieträger sowie gebäudetechnischer Systeme zu erfassen.

Der optimale Betrieb der Anlagen in Neubauten muss seit Januar 2024 zusätzlich durch ein saisonales Inbetriebnahme-Management gewährleistet werden. Seine Aufgaben bestehen vorrangig darin, die vorgegebenen Sollwerte sowie Zeitprogramme in Relation zur Gebäudenutzung zu prüfen. Außerdem beinhaltet die Betriebsprüfung die umfassende Funktionskontrolle der Regelungsstrategien.

Gebäudebetreiber die mit einem kompetenten Systempartner wie SAUTER frühzeitig alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen und ihre Anlagen GEG 2024 konform betreiben, haben nicht nur die Möglichkeit, die Umsetzung staatlich fördern zu lassen (BAFA BEG EM). Sie profitieren auch von der Reduzierung der Energiekosten, einer Aufwertung des Gebäudes und seiner Attraktivität, zum Beispiel für Mieter. Gebäude mit einem Automationsgrad B sind zudem von der Durchführungspflicht der energetischen Inspektion sowie der Heizungsprüfung befreit – dies reduziert weitere Betriebskosten.

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Am 20. November 2024 wurde der Hauptsitz von SAUTER Ziel eines Cybersicherheitsvorfalls. Die IT-Abteilung von SAUTER aktivierte sofort gut definierte, interne Notfallpläne. Alle IT-Systeme wurden vollständig isoliert und abgeschaltet, um eine Ausbreitung des Angriffs erfolgreich zu verhindern. Externe Cybersecurity-Experten und Datenforensiker begannen daraufhin, alle Systeme zu überprüfen und sicher wiederherzustellen. Dieser Prozess ist leider zeitaufwändig, aber absolut notwendig, um sicherzustellen, dass sich der Cyberangriff nicht zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzt.


Die Webseiten von SAUTER sind von den Notfallmassnahmen betroffen und stehen ab sofort wieder zur Verfügung.


Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass die Infrastrukturen unserer Kunden durch die Geräte von SAUTER in irgendeiner Weise kompromittiert wurden. Es scheint sich um einen opportunistischen Vorfall zu handeln, bei dem keine klar erkennbaren langfristigen Ziele oder systematische Angriffe verfolgt wurden. Die Situation lässt aktuell nicht darauf schliessen, dass es eine gezielte, nachhaltige Bedrohung für die betroffenen Systeme gibt.