Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) vom 18. November 2023 setzt die Bundesregierung zentrale Regelungen der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht um und schafft damit einen sektorübergreifenden rechtlichen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs und Energieimportabhängigkeit sowie die Erreichung der nationalen Klimaziele.
Das EnEfG nimmt öffentliche Stellen, Unternehmen und Rechenzentren in die Pflicht. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen, wie z.B. die Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001. Öffentliche Stellen erhalten erhöhte Anforderungen. Im Folgenden eine kompakte Übersicht der Verpflichtungen. Lassen Sie sich hierzu rechtlich beraten und beachten Sie die zeitlichen Fristen.
Energie- /Umweltmanagementsysteme:
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch GV von > 7,5 GWh/a müssen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 / EMAS einführen.
Umsetzungspläne:
Unternehmen mit einem GV von > 2,5 GWh/a müssen innerhalb von drei Jahren Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßahmen erstellen, welche im Energie- oder Umweltmanagementsystem oder im Energieaudit nach §8 EDL-G als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Umsetzungspläne müssen vor der Veröffentlichung bestätigt werden, z.B. durch einen Zertifizierer.
Abwärme:
Unternehmen mit über 2,5 GWh/a sind verpflichtet, Abwärme zu vermeiden, zu reduzieren und wiederzuverwenden. Messwerte zur Abwärme müssen jährlich jeweils zum 31.03. an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermittelt werden.
Öffentliche Stellen:
Öffentliche Stellen müssen mit einem GV > 1 GWh/a ein vereinfachtes Energiemanagementsystem mit > 3 GWh/a ein Energie- und Umweltmanagementsystem einführen. Zudem müssen bis 2045 jährlich zwei Prozent Endenergie einspart werden.
Rechenzentren:
Rechenzentren mit > 300kW Nennleistung müssen künftig ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen. Für Rechenzentren greifen zudem strenge Vorgaben an die Energieverbrauchseffektivität.
Mit jahrelanger Umsetzungserfahrung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 haben wir von SAUTER die passende Lösung für Ihre individuellen Anforderungen. Unser breites Portfolio bietet intelligente Hard- und Softwarelösungen. Intuitive Dashboards und Reportings helfen, Ihre Verbräuche zu überwachen und zu reduzieren.
¹ Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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219/8 Duong so 5 Khu pho 3, Binh Hung Hoa Ward Binh Tan District, Ho Chi Minh City, Vietnam. Tel. +84 (0) 90 2540 929 long.nt(at)tl-controls(dot)com http://www.tl-controls.com/ Sauter Building Control International GmbH Hans-Bunte-Strasse 15 DE-79108 Freiburg i. Br. Tel. +49 761 510 54 05 Fax +49 761 510 54 20 ms.sbci(at)de.sauter-bc(dot)com www.sauter-controls.comAm 20. November 2024 wurde der Hauptsitz von SAUTER Ziel eines Cybersicherheitsvorfalls. Die IT-Abteilung von SAUTER aktivierte sofort gut definierte, interne Notfallpläne. Alle IT-Systeme wurden vollständig isoliert und abgeschaltet, um eine Ausbreitung des Angriffs erfolgreich zu verhindern. Externe Cybersecurity-Experten und Datenforensiker begannen daraufhin, alle Systeme zu überprüfen und sicher wiederherzustellen. Dieser Prozess ist leider zeitaufwändig, aber absolut notwendig, um sicherzustellen, dass sich der Cyberangriff nicht zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzt.
Die Webseiten von SAUTER sind von den Notfallmassnahmen betroffen und stehen ab sofort wieder zur Verfügung.
Derzeit gibt es keine konkreten Hinweise darauf, dass die Infrastrukturen unserer Kunden durch die Geräte von SAUTER in irgendeiner Weise kompromittiert wurden. Es scheint sich um einen opportunistischen Vorfall zu handeln, bei dem keine klar erkennbaren langfristigen Ziele oder systematische Angriffe verfolgt wurden. Die Situation lässt aktuell nicht darauf schliessen, dass es eine gezielte, nachhaltige Bedrohung für die betroffenen Systeme gibt.
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